Im Erbrecht beraten wir Mandanten in den unterschiedlichsten Situationen:
Etwa wenn es darum geht, „zu Lebzeiten“ über die Regeln des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechtes zu informieren oder ein Testament zu formulieren. Häufig gilt es abzuwägen, ob die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten an die nächste Generation sinnvoller ist, oder die Senioren Haus und Hof bis zu ihrem Tode behalten sollen. Praktisch jede Bürgerin und jeder Bürger ist mit dem Problem konfrontiert, was im Falle der eignen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll, ob darauf über eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung Einfluss genommen werden soll.
Nach dem Todesfall unterstützen wir Erben oder Erbengemeinschaften bei der Abwicklung des Nachlasses und der Auseinandersetzung der Erben untereinander. In jüngerer Zeit führen die immer häufiger zu Tage tretenden Demenzerkrankungen dazu, dass die Erfolgsaussichten der Anfechtung eines Testamentes zu klären sind.
Im Zusammenhang mit dem (eigenen) Lebensende stellen sich viele rechtliche Fragen: Was geschieht, wenn die gesetzliche Erbfolge greift? Welche Gestaltungsmöglichkeiten stehen mir zur Seite, um nach meinem Tode noch Einfluss auf mein Unternehmen auszuüben? Wie erstelle ich ein wirksames Testament? Ist es sinnvoll, aus dem Nachlass verschiedene Gegenstände durch eine Schenkung zu Lebzeiten herauszunehmen, etwa um Kindern über eine vorweggenommene Erbfolge die Erbschaftssteuer zu ersparen?
Auch für die Erben ist die rechtliche Situation oft unübersichtlich, z. B. wenn eine Erbengemeinschaft zerstritten oder der Nachlass verschuldet ist. Wie kann eine Erbengemeinschaft abgewickelt werden? Empfiehlt sich ein sofortiger Streit oder ein mediativer Lösungsansatz? Soll das Erbe ausgeschlagen werden, wenn der Erblasser hoch verschuldet war? Binnen welcher Frist müsste die Ausschlagung erfolgen?
Das Erbrecht mit Vorsorgeregelungen untergliedert sich in folgende wesentliche Gebiete: