Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es enthält eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Teilzeitarbeiter und Heimarbeiter. Neben der Begründung des Arbeitsverhältnisses in Form eines Arbeitsvertrages regelt das Arbeitsverhältnis zahlreiche Sachverhalte, bei denen juristische Konflikte auftreten können.

Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses können Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten oder etwa im öffentlichen Dienst der korrekten Auswahl des Bewerbers entstehen. Häufig kommt es bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu Streitpunkten im Zusammenhang mit der Kündigung, einer möglichen Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, der Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses, nachvertraglicher Verschwiegenheitspflichten oder Wettbewerbsverboten. Aber gerade auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können vielfältige Konflikte auftreten. Das kann etwa eine Weisung sein, die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung an eine andere Arbeitsstelle, ein abgelehnter Urlaub oder eine Abmahnung wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens.

Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsrechts ist für Rechtsstreitigkeiten ein eigener Gerichtszweig zuständig: Die Arbeitsgerichtsbarkeit. Zuständig in der ersten Instanz ist in der Regel das Arbeitsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Arbeitsplatz gelegen ist. Für Bamberg und Umgebung ist das Arbeitsgericht Bamberg in der Willy-Lessing-Straße 13 in Bamberg zuständig, das etwa 300 Meter von unserer Kanzlei entfernt liegt und eine Zweigstelle in Coburg unterhält. Zweite Instanz ist das für Nordbayern zuständige Landesarbeitsgericht in Nürnberg und als dritte Instanz das Bundesarbeitsgericht in Leipzig.

Wir vertreten sowohl private und öffentliche Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Ablauf der Befristung und Abfindungsverhandlungen.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt JUDr. Stephan Roensch.