Immobilienrecht, Baurecht, Architektenrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht sind die Kerngebiete von Herrn RA JUDr. Stephan Roensch

Immobilienrecht

Der Oberbegriff Immobilienrecht fasst alle Rechte rund um Grundstück, Haus und Wohnung zusammen. Da es sich bei Immobilien nicht um bewegliche Sachen handelt, spricht man hier auch vom sogenannten Liegenschaftsrecht.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Bereich die Eigentumsübertragung nach Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie oder die Einräumung eines Rechts an einer Immobilie, etwa in Form einer Sicherheit für ein Darlehen als Grundschuld. Geregelt werden im Immobilienrecht zahlreiche weitere Formen für Rechtsbeziehungen an Grundstücken und Gebäuden, wie z. B. das Vorkaufsrecht, die Vormerkung oder Sondernutzungsrechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Wegerecht.

Unter den weiteren Begriff des Immobilienrechts fallen insbesondere

Beratung und Vertretung 

In vielen Fällen gelingt es, durch frühzeitige rechtliche Beratung Streitigkeiten zu vermeiden oder in geregelte Bahnen zu lenken, so dass negative finanzielle Konsequenzen abgewendet werden können.

Wenn beabsichtigt wird, ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen, ist es schon allein wegen der großen finanziellen Belastung ratsam, sich vorher beraten zu lassen.

Ist ein Rechtsstreit unvermeidbar, setzen wir Ihr Anliegen mit Nachdruck durch. Aufgrund jahrelanger Prozesserfahrung sind wir in der Lage, die Prozessrisiken abzuschätzen und danach unsere Handlungsempfehlungen auszurichten, um Ihrem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen.