Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinn sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.

Im Alltag ist das Straßenverkehrsrecht von großer Bedeutung. Es setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilgebieten zusammen:

  • Das Verkehrszivilrecht speziell als Haftungsrecht regelt Fragen des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall. Im Vertragsrecht geht es in der Regel um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Leasing von Fahrzeugen sowie Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln am Fahrzeug.
  • Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht umfasst insbesondere die Ahndung von Verkehrsverstößen durch Bußgeldbescheid, Fahrverbot und der Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister.
  • Im Verkehrsstrafrecht sind regelmäßig die Straftatbestände des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
  • Im Verkehrsverwaltungsrecht werden insbesondere die Problemkreise der Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen behandelt.
  • Das Versicherungsrecht befasst sich im Bereich des Straßenverkehrs vorrangig mit Fragen der Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Bitte beachten Sie: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihr Recht, einen Rechtsanwalt nach eigener Wahl mit der Geltendmachung Ihres Schadens zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten muss grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Das Gleiche gilt für die Kosten eines von Ihnen beauftragten unabhängigen Sachverständigen, der den Umfang des Schadens und die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt, wenn die Schadenshöhe über 800,00 € liegt.

Nehmen Sie von diesem Recht Gebrauch und vermeiden Sie Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaften wollen Ihren Schaden möglichst kostengünstig abwickeln und versuchen häufig, den Geschädigten zu beeinflussen, auf bestimmte Angebote einzugehen, ohne sich vorher Rechtsrat einzuholen. Das kann dazu führen, dass berechtigte Schadenspositionen nicht oder nur teilweise erstattet werden. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt möglichst sofort, um die Unfallregulierung von vornherein auf eine erfolgreiche Bahn zu lenken.

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht sind Herr Rechtsanwalt JUDr. Stephan Roensch und Herr Rechtsanwalt Benno Pfuhlmann.