2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Business)

E-Business bzw. E-Commerce ist die Kurzbezeichnung für Electronic Business bzw. Electronic Commerce und ist der Überbegriff für alle elektronisch gesteuerten Geschäftsprozesse. Insbesondere der Handel im Internet mit Waren oder Dienstleistungen fällt hierunter. Für die Unternehmer als Anbieter und die Verbraucher als Nutzer des E-Commerce gibt es viele rechtliche Unterschiede zum normalen Ladengeschäft.

Der bekannteste Unterschied ist wohl das sogenannte Widerrufsrecht, welches beim Kauf im realen Laden um die Ecke nicht obligatorisch ist, aber von immer mehr Geschäften aus Kulanz eingeräumt wird. Im Internet hingegen sind die Regelungen des Fernabsatzgesetzes (§§ 312b ff. BGB) zu beachten. Der Kauf kann widerrufen werden, sofern kein Ausnahmetatbestand zum grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht greift, z.B. bei Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation.

Hintergrund ist, dass der Unternehmer speziell angefertigte Ware nur schwer oder überhaupt nicht weiterverkaufen kann, wenn sie zurück gegeben wird. Die Abgrenzung, ob ein Widerrufsrecht besteht, ist oft schwierig, weshalb anwaltliche Beratung angezeigt ist.

Das Fernabsatzgesetz gilt aber nur, wenn der Kaufvertrag im Internet mit einem Unternehmer abgeschlossen wurde und nicht beim Kauf von einem privaten Anbieter, beispielsweise auf der Plattform eBay. Die Abgrenzung, ab wann man rechtlich als Unternehmer bzw. gewerblicher Verkäufer angesehen wird, ist daher sehr wichtig – insbesondere für Personen, die regelmäßig Waren im Internet verkaufen, sich aber noch als privater Verkäufer sehen und daher unter anderem keine Widerrufsbelehrung vorhalten. Gegebenenfalls wird ein Unternehmer, der gleich-artige Waren verkauft, eine Abmahnung versenden mit der Begründung, es läge eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Wie beim normalen Kauf ist es natürlich auch beim Kaufvertrag im Internet entscheidend richtig zu reagieren, wenn eine falsche oder mangelhafte Sache geliefert wurde. Wir werden Ihnen helfen, die Ihnen zustehenden Ansprüche (gegebenenfalls Rücktritt, Schadensersatz, Minderung etc.) durchzusetzen.

Wer als Unternehmer im E-Commerce tätig ist, oder ein Internet-Angebot aufbauen möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen, um zu verhindern von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden, denn beispielsweise die AGBen (allgemeinen Geschäftsbedingungen), Widerrufsbelehrung und das Impressum müssen den rechtlichen Vorgaben stand halten.