Das Strafrecht umfasst die Verteidigung im Vorverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und die Vertretung im Nebenklageverfahren einschließlich der Stellung von Adhäsionsanträgen, also die Forderung von Geldersatz im Strafverfahren. Sie können sich an uns wenden, wenn gegen Sie ermittelt wird, Sie von Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter zu einer Vernehmung geladen sind oder bereits Haftbefehl ergangen ist.

Wir vertreten und verteidigen Sie:

  • Im Ermittlungsverfahren, welches durch die polizeiliche Vernehmung, etwaige Hausdurchsuchung, etwaige Verhaftung sowie Durchsuchung und Beschlagnahme geprägt ist;
  • Im Haftfalle bei Anordnung von Untersuchungshaft, bei der Haftprüfung bzw. Strafvollstreckung und dem Strafvollzug;
  • In der Hauptverhandlung durch Vertretung in der Hauptverhandlung, Vertretung im Berufungsverfahren und falls nötig Vertretung in der Revision;
  • Bei Vertretung von Verletzten und Zeugen in der Nebenklagevertretung, als Zeugenbeistand oder im Adhäsionsverfahren.

Bitte teilen Sie uns Ihr Problem telefonisch oder per E-Mail mit. Unsere Antwort folgt prompt. Wenn gegen Sie ermittelt wird, machen Sie bitte von Ihrem Schweigerecht nach § 261 StPO Gebrauch. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, was uns als Ihre Verteidigung möglich ist. Auf der Basis des bisherigen Ermittlungsergebnisses gilt es gemeinsam mit Ihnen die geeignete Verteidigungsstrategie zu besprechen.