Vom Maklerrecht erfasst werden Rechtsfragen über die Einschaltung eines Maklers und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen. Ausgangspunkt ist der Maklervertrag. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder Wohnung eine Vergütung zu zahlen, auch Maklercourtage genannt. Bei dem vermittelten Vertrag kann es sich sowohl um einen Kaufvertrag, als auch einen Mietvertrag handeln.

Die gesetzlichen Vorschriften zum Maklerrecht finden sich in den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Überwiegend ist das Maklerrecht jedoch von der Rechtsprechung geprägt.