Unsere Kanzlei in Bamberg bzw. unsere Rechtsanwälte in Bamberg sind im Bereich des Wirtschaftsrechts schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Wirtschaftsprivatrechts tätig, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, also Business-to-Consumer (B2C), einerseits und unter Unternehmern, Business-to-Business (B2B), andererseits regelt.

Zum Wirtschaftsprivatrecht zählen unter anderem viele Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die des Handelsrechts, wie das Handelsgesetzbuch, GmbHG und AktG und auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes, also des Urheberrechts, Markenrechts, Patentrechts, Geschmacksmusterrechts etc.