Das Wohnungseigentumsrecht ist als Teilbereich des Immobilienrechts im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet. Jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden.

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Begründung des Wohnungseigentums, die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und nach außen sowie die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.