Schadensersatzansprüche gehören zu den so genannten gesetzlichen Schuldverhältnissen, da den möglichen Ansprüchen keine Vertragsbeziehungen der Parteien zugrunde liegen, sondern die Verletzungshandlung eines Schädigers den Schadensersatzanspruch begründet. Mit anderen Worten: Man schließt mit demjenigen, der einem ins Auto fährt, vorher keinen Vertrag ab.

Die möglichen Fallgestaltungen sind so vielfältig wie das Leben. Zur Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen sind die exakte Subsumtion des jeweiligen Einzelfalles unter die einschlägigen Anspruchsgrundlagen und insbesondere die genaue Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung unabdingbar. Wer hier etwas übersieht, hat schlechte Karten.

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei in Bamberg ist seit Jahren das Schadensersatzrecht. Wir vertreten sowohl namhafte Versicherungen, wie auch Privatpersonen. Die praxisbezogene Kenntnis der Interessenlagen beider Seiten gibt unseren Rechtsanwälten den entscheidenden Wissensvorsprung, den wir zu Ihren Gunsten einsetzen.