1. Datenschutzrecht
Wer unternehmerisch im Internet tätig ist, wird zwangsläufig personenbezogene Daten erheben, speichern und gegebenenfalls weitergeben. Das Datenschutzrecht ist dazu da, diese personenbezogen Daten und damit das Persönlichkeitsrecht der dahinter stehenden Menschen zu schützen, vgl. § 1 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): „Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn es eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligungserklärung gibt, die informiert und freiwillig sein muss. Informiert werden muss insbesondere über den Zweck der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung, eine etwaige Weitergabe an Dritte, die Möglichkeit die Einverständniserklärung für die Zukunft zu widerrufen und an welche Stelle man sich hierfür wenden muss. Gerne werden wir Ihnen eine Muster-Einwilligungserklärung erstellen, die Sie dann in Ihrem Unternehmen nutzen können.
Die Datenverarbeitung im Auftrag bzw. Auftragsdatenverarbeitung (ADV) bedeutet die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers, also Daten-Outsourcing. § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes enthält die Voraussetzungen, die im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zu beachten sind. Im Rahmen unserer anwaltlichen Beratung können wir Ihnen auch eine Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung entwerfen.
Gerade in Bezug auf das Datenschutzrecht ist das Hinzuziehen anwaltlichen Rates wichtig, da der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu hohen Strafen für ein Unternehmen führen kann. Dies gilt um so mehr nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist. Künftig drohen als Sanktion bis zu 20 Mio. Euro oder sogar bis zu 4% des weltweiten Umsatzes einer Unternehmensgruppe.