Eine Mediation gliedert sich typischerweise in 6 Phasen, nämlich:

  1. Eröffnungsphase
    In ihr geht es darum, eine angstfreie Atmosphäre herzustellen, in der die Beteiligten, soweit es die Situation zulässt, sich wohlfühlen und Vertrauen aufbauen, zunächst zum Mediator und nach und nach auch zu den anderen Mediationsbeteiligten.
  2. Themenklärung
    Die Konkretisierung der Themen, an denen in der Mediation gearbeitet werden soll, steht im Vordergrund. Ziel ist eine Versachlichung und Objektivierung des Konfliktes, die Trennung zwischen Person und Problem. In dieser Phase werden in der Regel starke Emotionen frei, häufig erfolgt ein Schlagaustausch, oft besteht eine starke Verhaftung in der Vergangenheit.
  3. Klärung von Hintergrundfragen und Interessen
    In dieser Phase geht es darum, die Bedürfnisse der Beteiligten herauszuarbeiten, also die Beteiligten darin zu unterstützen, Klarheit über ihre eigenen Interessen zu gewinnen und die Bereitschaft zu fördern, diese auch vor der Gegenseite offenzulegen. Dies erfordert entsprechende Fragetechniken und Sorgfalt bei der Unterscheidung unterschiedlicher Interessen. Hier liegt oft der schwierigste Teil der Mediation.
  4. Lösungssuche
    Hier geht es um die Entwicklung von Lösungsoptionen und deren Bewertung und Auswahl. Der Lösungsraum soll möglichst weit abgesteckt werden. Eine offene und kreative Atmosphäre sollte hergestellt werden, als Grundlage für die Entwicklung zukunftsorientierter Verständigungslösungen.
  5. Aushandlungsphase
    Es schließt sich, wie meist in der Wirtschaftsmediation, eine Verhandlungsphase im engeren Sinne an. Es sind Kenntnisse und Verhandlungspsychologie erforderlich und Erfahrungen im Umgang mit destruktiver und mit konstruktiver Verhandlungsführung, verbunden mit Kompetenz zur Beurteilung und Abwägung rechtlicher Chancen und Risiken.
  6. Einigungsphase
    Hier gilt es, bestehende Einlegungschancen zu erkennen und zu nutzen, Ergebnisse auf den Punkt zu bringen und zu sichern. Der Abschluss selbst erfordert auf vielen Mediationsgebieten „klassische“ juristische Tätigkeit.