Für Immobilien ist des Weiteren das Mietrecht von zentraler Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt im Mietrecht ist der Mietvertrag, der die gesetzlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Mietrecht in den §§ 535 ff. BGB ergänzt und konkretisiert.
Das Wohnraummietrecht ist überwiegend geprägt von Regelungen zum Schutz des Mieters. Von der Rechtsprechung wird diese Intention des Gesetzgebers ständig fortentwickelt. Zum Beispiel sind Vereinbarungen über die Laufzeit des Mietvertrags, Mieterhöhungen, die Höhe der Mietkaution und über den Umfang von Schönheitsreparaturen nur in bestimmten Grenzen zulässig und wirksam.
Spezialvorschriften sind insbesondere im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu beachten. Vergleichsweise weniger strenge Regeln gelten im Bereich der Gewerberaummiete.