Der Architekt ist für die Planung des Bauwerks und die Überwachung der Bauarbeiten zuständig. Grundlage ist der Architektenvertrag, der den Umfang der Architektenleistungen regelt.
Das Architektenhonorar richtet sich grundsätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Honorarordnung schreibt Mindest- und Höchstsätze für das Architektenhonorar vor, die sich nach Baukosten, Anforderungsprofil der Aufgabe und Umfang der Leistung richten.
Als Planer des Bauwerkes ist der Architekt für Planungsfehler verantwortlich. Planungsfehler können sowohl im technischen Bereich, etwa bei unzureichender Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit, als auch im wirtschaftlichen Bereich auftreten, etwa bei Ausfall von Steuervergünstigungen. Daneben trifft den Architekt eine Koordinierungspflicht hinsichtlich der Bauarbeiten. Im Rahmen der Objektüberwachung wird vom Architekten verlangt, sein Augenmerk vor allem auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten zu richten. Typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte müssen vom Architekten besonders beobachtet und überprüft werden.