Das Handelsrecht ist das „Sonderrecht der Kaufleute“, es ist hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die Normen des HGB berücksichtigen, dass im Handelsverkehr eine besondere Interessenlage herrscht, denn Rechtsgeschäfte müssen rasch und unkompliziert durchgeführt werden.

Beratungsbedarf besteht unter anderem häufig in Bezug auf die Kaufmannseigenschaft, das Handelsregister und die Firma eines Kaufmannes, also dessen Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Aber auch alle Fragen rund um den Handelsvertreter, Handelsmakler und Versicherungsmakler sind regelmäßig nur mit anwaltlicher Expertise zu beantworten.

Das Recht der Handelsgeschäfte modifiziert das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Recht, wie z.B. das Schuldrecht und das Sachenrecht, in vielen Bereichen erheblich. Nicht abschließend seien hier nur beispielhaft das Schweigen im kaufmännischen Rechtsverkehr, die Handelsbräuche, das Kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, der Handelskauf sowie die Kommissionsgeschäfte genannt.

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts stellt bereits die Wahl der geeignetsten Rechtsform eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft dar.

Die wichtigsten Personengesellschaften sind:

  •  die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG),
  • die Partnerschaftsgesellschaft,
  • die stille Gesellschaft.

Bei den bekanntesten Kapitalgesellschaften handelt es sich um:

  • die Aktiengesellschaft (AG),
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • die Unternehmergesellschaft (UG),
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
  • die GmbH & Co. KG als Mischform,
  • die eingetragene Genossenschaft (eG),
  • die Stiftung.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte gewährleisten, dass die Beratung und Vertretung im Fachbereich des Gesellschaftsrechts nicht nur isoliert erfolgt, sondern unter anderem die Verbindungen zum Erbrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Familienrecht im Auge behalten werden.