In vielen Scheidungsverfahren ist die gemeinsame Immobilie das zentrale Streitobjekt. Häufig haben sich in der Ehe alle Anstrengungen auf Bau- oder Kauf des Eigenheims und seine Finanzierung und Unterhaltung konzentriert. Dann ist außerhalb der Immobilie kaum Zugewinn angefallen. Steht die Immobilie im gemeinsamen Miteigentum beider Ehegatten, hilft der Zugewinnausgleich nicht weiter. Denn der Wert der Immobilie kürzt sich in diesem Fall heraus.
Für die Vermögensauseinandersetzung ist eine Einigung über den Verbleib der Immobilie die zentrale Weichenstellung. Dabei wird diese Einigung durch die im Rahmen der Scheidung knapper werdenden finanziellen Mittel und den emotionalen Konflikt um den bisherigen Lebensmittelpunkt, der zusätzlich mitentscheidend ist für die weitere Lebenssituation vorhandener Kinder erschwert.
Nach unserer Erfahrung sollte die Frage der Auseinandersetzung des Miteigentums am gemeinsamen Haus baldmöglichst geklärt werden, um einen langen und teuren Rosenkrieg zu meiden.