Durch Eheverträge kann eine auf den Einzelfall zugeschnittene Regelung für den Fall der Beendigung der Ehe getroffen werden. Zweckmäßig ist ein Ehevertrag meist, um große Familienvermögen aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen, da sonst im Falle der Scheidung die Zugewinnausgleichszahlung die Existenz des jeweiligen Unternehmens bedrohen könnte.
Ein durchdachter und ausgewogener Ehe- und Erbvertrag hilft im Falle der Scheidung der Ehe die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens sowie die sonstigen Scheidungsfolgen zu beschleunigen und streitfrei zu regeln.
Endet die Ehe durch Tod, lässt sich durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament ebenfalls eine vom Erbrecht abweichende Regelung treffen, etwa das zunächst der überlebende Ehepartner allein und erst nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder erben.
Wir gestalten Ehe- und Erbverträge und beraten Sie bei allen zugehörigen Fragen.