Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag. Sie gilt es abzuschließen, wenn die Scheidung bevorsteht und die Eheleute alle daraus resultierenden Folgen einvernehmlich und frühzeitig regeln möchten. Inhaltlich gilt es in den meisten Fällen um

– Aufteilung einer Immobilie
– Auseinandersetzung des Hausrats
– elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht
– Zugewinn
– Unterhalt
– Versorgungsausgleich