In Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen ist häufig besondere Eile geboten. Im Rahmen eines summarischen Verfahrens kann das Gericht eine vorläufige Maßnahme durch Erlass einer einstweiligen Anordnung treffen. Durch die einstweilige Anordnung kann ein bestehender Zustand gesichert oder vorläufig geregelt werden. Einem Beteiligten kann eine Handlung geboten oder verboten, insbesondere die Verfügung über einen Gegenstand untersagt werden. Das Gericht kann mit der einstweiligen Anordnung auch die zu ihrer Durchführung erforderlichen Anordnungen treffen. Stets ist ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden glaubhaft zu machen, weshalb in aller Regel die Ausführungen des anwaltlichen Sachvortrages durch eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Mandanten zu untermauern sind.
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